Über
Herzlich Willkommen
Heimatkreis Freudenthal/Altvater e.V. (c) Heimatkreis Freudenthal/Altvater e.V. - Sonnenstr. 4 - 86854 Amberg - info@heimatkreis-freudenthal.de Kontakt/Impressum
Kontakt / Impressum
Historie
Home Home Aktuelles/Termine Aktuelles/Termine Der Verein Der Verein Heimatmuseum Heimatmuseum Freudenthaler Ländchen Freudenthaler Ländchen Verlorene Heimat Verlorene Heimat Neue Heimat Neue Heimat Links Links Ahnenforschung Ahnenforschung Recherche Recherche Historie Historie Sonstiges Sonstiges Herzlich Willkommen Heimatkreis Freudenthal/Altvater e.V. Herzlich Willkommen Kontakt / Impressum / Datenschutz

Historie

Eine Pergamenturkunde aus dem Jahr 1223

1223 in Mährisch-Neustadt ausgestellt, verweist auf Freudenthal mit Magdeburger Recht. Sie ist lateinisch und hat ins Deutsche übertragen folgenden Wortlaut: E. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Wir Othakar, auch Przemysl genannt, von Gottes Gnaden König von Böhmen, tue mit meinen Kindern allen Gegenwärtigen und Zukünftigen kund, dass wir das selbe Recht und die selbe Freiheit in allem, die Unser Bruder Wladislaus  Seligen Andenkens, einst Markgraf von Mähren, Unseren lieben Bürgern von Unisov (Mährisch-Neustadt, das ist eine Neugründung in demselben befestigten Orte oppidum) oder außerhalb desselben gegeben hat, ihnen aus königlicher Gnade entgegenkommend zugestehen und in einer authentischen Urkundefeierlich aufzeichnen, besonders dass jedes Grundstück in besagter Stadt, es sei klein oder groß, sechs Denare und jede Huf Acker einen Vierding Silber und drei Scheffel Getreide , und zwar einen vom Korn, einen vom Weizen und den dritten vom Hafer, jährlich am Feste St. Martin zu entrichten gehalten sei. Ebenso geben Wir den Wald, den sie auf dreißig Jahre zur Rodung erhalten haben und von denen schon zehn vergangen sind, ihnen frei, soweit jeder von ihnen imstande sein wird, ihn auszuroden. Ebenso befehlen Wir, dass die grenzen ihrer Ortsflur, sowohl in den Wäldern wie in den Feldern und Weiden, die ihnen von unserem  vorgenannten Bruder, dem Markgrafen, rechtmäßig von Anfang an zugewiesen wurden, ihnen frei und friedlich unter königlicher Machtvollkommenheit bewahrt bleiben sollen. Ferner gestatten wir ihnen, alle Rechtsfälle, die bisher mit Zustimmung Unseres Bruders unter sich und bei ihnen selbst abgeurteilt haben, nach ihren gewohnten Recht zu richten, außer wenn ein großer schwerer Rechtsfall vorliegt, der in Unserer und der Unseren Gegenwart von Rechts wegen erörtert werden muß. Ebenso wollen Wir ihnen dasselbe Meidburger (Magdeburger) Recht und die selben Rechtsgewohnheiten, die Unsere Bürger von Froudenthal (Freudenthal) haben, in Gnaden zugestehen. Von dieser Besiedelung oder Vogtei, welche Unser genannter Bruder dem Vogt Theoderich und seinen Erben übertragen hat, wollen Wir, dass sie den Theoderich selbst und seinen Erben, wie sie übertragen wurden, in Frieden in Besitzbleiben sollen. Damit aber diese Unsere Zusage dauernd und ständig sei, bekräftigen Wir sie fest mit gegenwärtiger Urkunde und mit Unserem Siegel und baten den ehrwürdigen Vater Rupert, Bischof von Olmütz, , der anwesend war, dass er zur größeren Festigkeit der Zusage sein Siegel anhänge. Das hat er auch getan. Geschehen ist dies feierlich in Brünn im Jahre der Menschwerdung 1223, in der elften Indik-tion, durch die Hand des Wigbert, Unseres Notars, in Anwesenheit vieler Zeugen, deren Namen folgend sind: Sdislaus, Probst von St. Peter in Brünn (Bruna); Euonrad, Schreiber in Brünn - Stefan von Medlov ........... Aus dem Buch „Freudenthal und seine Kreisgemeinden“ Seite 46